Reisepass

Hier finden Sie alle Informationen über die Ausstellung von neuen Reisepässen für Kinder und Erwachsene, sowie über Passverlängerungen und Notpässe.

Für Passausstellungen muss vorab ein Termin an der Botschaft vereinbart werden.

Kontaktieren Sie uns bitte unter +43 (0) 1 512 79 04 ab 10-12 Uhr. Bitte beachten Sie, dass Terminvereinbarungen bevorzugt am Telefon erfolgen sollten.

Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung von Reisepässen und andere gebührenpflichtige Konsulartätigkeiten in Wien nur mittels Kartenzahlung (Kredit- & Debitkarte) möglich ist. Die aktuellen Gebühren finden Sie hier.

Im unten folgenden Menü finden sie weitere Informationen über die unterschiedlichen Arten von Passangelegenheiten.

 

Reisepass für Personen über 18 Jahre

Reisepass für Personen über 18 Jahre

Personen, die über 18 Jahre alt sind, müssen vorab einen Termin vereinbaren und persönlich auf der dänischen Botschaft in Wien erscheinen.
Die Konsulate können nur bei der Ausstellung von Notpässen und Reisepässen für Kinder unter 12 Jahren behilflich sein.

Auf Grund von Sicherheitsbestimmungen müssen neue dänische Reisepässe biometrische Daten (d.h. digitales Foto, Fingerabdruck und Unterschrift) beinhalten.
Die Ausstattung hierfür ist nur auf bestimmten Vertretungen verfügbar, unter anderem auf der dänischen Botschaft in Wien.

Kontaktieren Sie uns für einen Termin an der Botschaft unter  +43 (0) 1 512 79 04 ab 10-12 Uhr.

Um einen neuen Reisepass zu beantragen, müssen Sie folgende Dokumente mitbringen:

  • Den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag für die Ausstellung eines neuen Reisepasses (Sie können das Antragsformular entweder hier als Download herunterladen oder ein Antragsformular auf der Botschaft/am Konsulat ausfüllen)
  • Ihren aktuellen Reisepass
  • Eine Geburtsurkunde, wenn ihr aktueller Reisepass schon seit mehr als 2 Jahren abgelaufen ist – oder wenn Sie noch nie im Besitz eines dänischen Reisepasses waren.
  • Gegebenenfalls einen Staatsbürgerschaftsnachweis.

Reisepass für Personen zwischen 12 und 17 Jahren

Reisepass für Personen zwischen 12 und 17 Jahren

Personen im Alter zwischen 12 und 17 Jahren müssen vorab einen Termin vereinbaren und persönlich in Begleitung beider Erziehungsberechtigten auf der dänischen Botschaft in Wien erscheinen.

Auf Grund von Sicherheitsbestimmungen müssen neue dänische Reisepässe biometrische Daten (d.h. digitales Foto, Fingerabdruck und Unterschrift) beinhalten.
Die Ausstattung hierfür ist nur an bestimmten Vertretungen verfügbar, unter anderem an der dänischen Botschaft in Wien.

Kontaktieren Sie uns für einen Termin an der Botschaft unter +43 (0) 1 512 79 04 ab 10-12 Uhr.

Um einen neuen Reisepass zu beantragen, müssen Sie folgende Dokumente mitbringen:

  • Den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag für die Ausstellung eines neuen Reisepasses (Sie können das Antragsformular entweder hier als Download herunterladen oder  ein Antragsformular an der Botschaft/am Konsulat ausfüllen)
  • Ihren aktuellen Reisepass
  • Eine Geburtsurkunde, wenn Ihr aktueller Reisepass schon seit mehr als 2 Jahren abgelaufen ist – oder wenn Sie noch nie im Besitz eines dänischen Reisepasses waren.
  • Sowohl der Antragssteller/die Antragstellerin als auch die Erziehungsberechtigten mit gemeinsamen Sorgerecht müssen bei dem Termin persönlich erscheinen und einen Identitätsnachweis mittels Lichtbildausweis erbringen. Wenn ein Erziehungsberechtigter nicht persönlich anwesend sein kann, dann gibt es die Möglichkeit, in einer der andren Vertretungen Dänemarks weltweit eine Bestätigung zu erbringen bzw. in jedem Bügerservice-Büro (Borgerservice) in Dänemark. Alternativ findet sich auch die Möglichkeit einer digitalen Bestätigung mittels MIT-ID (auf Englisch oder Dänisch). Sobald die Bestätigung/Einwilligung mittels MIT-ID erteilt wurde, kann ein Ausdruck davon erfolgen. Dieser Ausdruck wird auch an Ihre digitale Mailbox (E-Boks) versendet und ist für die nächsten 90 Tage gültig.

Reisepass für Kinder unter 12 Jahren

Reisepass für Kinder unter 12 Jahren

Reisepässe für Kinder unter 12 Jahren können sowohl an der Botschaft als auch an allen Konsulaten ausgestellt werden.

Kontaktieren Sie uns für einen Termin an der nächstgelegenen Vertretung.

Um einen neuen Reisepass zu beantragen, müssen Sie folgende Dokumente mitbringen:

  • Den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag für die Ausstellung eines neuen Reisepasses (Sie können das Antragsformular entweder hier als Download  herunterladen oder  ein Antragsformular auf der Botschaft/am Konsulat ausfüllen)
  • Ihren aktuellen Reisepass
  • Eine Geburtsurkunde, wenn ihr aktueller Reisepass schon seit mehr als 2 Jahren abgelaufen ist – oder wenn Sie noch nie im Besitz eines dänischen Reisepasses waren.
  • Das Kind, sowie die Erziehungsberechtigten mit gemeinsamen Sorgerecht, müssen bei dem Termin persönlich erscheinen und einen Identitätsnachweis mittels Lichtbildausweis erbringen. Falls einer der beiden Erziehungsberechtigten nicht persönlich anwesend sein kann, besteht die Möglichkeit in einer der anderen Vertretungen Dänemarks weltweit eine Bestätigung zu erbringen bzw. in jedem Bürgerservice-Büro (Borgerservice) in Dänemark. Eine weitere Alternative ist eine digitale Bestätigung mittels MIT-ID (auf Englisch oder Dänisch). Sobald die Bestätigung/Einwilligung mittels MIT-ID erteilt wurde, kann ein Ausdruck davon erfolgen. Dieser Ausdruck wird auch an Ihre digitale Mailbox (E-Boks) versendet und ist für die nächsten 90 Tage gültig.

Verlängerung des Reisepasses

Verlängerung des Reisepasses

Passverlängerungen können auf der Botschaft sowie auf allen Konsulaten beantragt werden.

Kontaktieren Sie uns für einen Termin an der nächstgelegenen Vertretung.

Reisepässe können nur einmalig - und nur für die Zeit, die für die aktuelle Reise benötigt wird - verlängert werden.

Die Gültigkeit des Passes darf nicht mehr als 3 Monate abgelaufen sein. Es wird auch empfohlen, sich zu vergewissern, dass die Behörden des Ziellandes verlängerte dänische Reisepässe akzeptieren.

Um eine Verlängerung des Reisepasses zu beantragen, müssen Sie folgende Dokumente mitbringen:

  • Den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag (Sie können das Antragsformular entweder hier als Download herunterladen oder ein Antragsformular an der Botschaft/am Konsulat ausfüllen)
  • Ihren aktuellen Reisepass.

Notpässe

Notpässe

Notpässe können an der Botschaft sowie an allen Konsulaten ausgestellt werden, falls Sie ihren Reisepass vergessen oder verloren haben bzw. falls er gestohlen wurde.

Kontaktieren Sie uns für einen Termin an der nächstgelegenen Vertretung.

Ein Notpass wird nur für die Dauer, die für die Reise erforderlich ist, und je nach den Erfordernissen des Ziellandes bzw. für den Transit, ausgestellt. Es wird auch empfohlen, sich zu vergewissern, dass die Behörden des Ziellandes dänische Notpässe akzeptieren. 

Der Notpass muss nach Ablauf der Gültigkeit entweder der Polizei oder einer dänischen Vertretung ausgehändigt werden bzw. kann dies auch bei der Abholung des neuen Reisepasses erfolgen.

Um einen Notpass zu beantragen, müssen Sie folgende Dokumente mitbringen:

  • Den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag (Sie können das Antragsformular entweder hier als Download herunterladen oder ein Antragsformular auf der Botschaft/am Konsulat ausfüllen)
  • Eine Diebstahlsanzeige von der Polizei (falls der Pass gestohlen wurde)
  • Eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Verlusterklärung (die Verlustanzeige ist nur auf Dänisch)
  • Einen Lichtbildausweis
  • Passfotos, welche die Bedingungen der dänischen Anforderungen in Bezug auf Lichtbilder erfüllen (auf Dänisch).

Zweitpass (Gültigkeit von 2 Jahren)

Zweitpass (Gültigkeit von 2 Jahren)

Zweitpässe werden nur in speziellen Situationen ausgestellt und sind maximal 2 Jahre gültig.

Ihr Arbeitgeber muss eine schriftliche Erklärung abgeben, dass für Sie die Notwendigkeit besteht, um einen Zweitpass anzusuchen, zB. auf Grund häufiger Geschäftsreisen, die Visa erfordern. Sollten Sie selbst der Eigentümer des Unternehmens sein, dann muss dies im Brief angeführt werden.

  • Leiten Sie die Erklärung des Arbeitgebers an die Botschaft weiter.

Die Botschaft sendet diese Erklärung dann an die dänische Polizei. Nach Erhalt einer Bestätigung der Polizei, dass ein Zweitpass ausgestellt werden darf, werden wir Sie kontaktieren, um einen Termin zu vereinbaren.

Sie müssen den Termin auf der Botschaft persönlich wahrnehmen und folgende Unterlagen mitbringen:

  • Ihren aktuellen 10 Jahre gültigen Pass oder einen aktuellen Zweitpass
  • Ein vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag für die Ausstellung eines zweiten Reisepasses  (Sie können das Antragsformular entweder hier als Download herunterladen oder ein Antragsformular auf der Botschaft ausfüllen).

Sobald die Gültigkeit des Zweitpasses abgelaufen ist, muss er an der nächsten dänischen Vertretung abgegeben werden.

Die Kosten für einen Zweitpass betragen gleich viel wie für einen normalen 10 Jahre gültigen Reisepass. Hier finden Sie die Gebührenübersicht (auf Englisch).

Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen

Kann ich während meiner Ferien in Dänemark einen neuen Pass bekommen?
Ja. Es ist möglich, sich einen Pass an einer Kommune in Dänemark ausstellen zu lassen. Alle dänischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger können sich im Prinzip an jedes Bürgerbüro (Borgerservice) in allen Gemeinden wenden, um einen Pass ausgestellt bekommen zu lassen. Man muss weder in dieser Kommune gemeldet sein, noch eine bestimmte Beziehung zu diesem Ort vorweisen können. Suchen Sie nach dem nächsten Bürgerservice auf borger.dk (nur auf Dänisch).

Darf mein Kind in meinem Pass miteingetragen sein?
Nein. Seit dem 1. Oktober 2004, müssen Kinder (inkl. Neugeborene und Kinder vor der Namensgebung) ihren eigenen Pass haben. Pässe für Kinder können auch an den Konsulaten als Notpässe ausgestellt werden, falls Sie dringend einen Pass benötigen. Lesen Sie weiter oben mehr über Notpässe.

Muss man auch Fingerabdrücke von Kindern unter 12 Jahren aufnehmen?
Nein. Von Kindern unter 12 Jahren müssen keine Fingerabdrücke aufgenommen werden, sie müssen bei der Antragstellung für den Pass nur persönlich anwesend sein.

Muss ich persönlich an der Botschaft erscheinen um einen Pass zu beantragen?
Ja, Sie müssen immer persönlich erscheinen um die einen Antrag für einen Pass zu stellen.

Einwilligungserklärung
Bei Personen unter 18 Jahren, die um einen Pass ansuchen, müssen beide Erziehungsberechtigte anwesend sein und vor Ort eine Einwilligungserklärung ausfüllen und unterschreiben. Falls einer der beiden Erziehungsberechtigten nicht persönlich anwesend sein kann, besteht die Möglichkeit, in einer der anderen Vertretungen Dänemarks weltweit eine Bestätigung zu erbringen bzw. in jedem Bürgerservice-Büro (Borgerservice) in Dänemark. Eine weitere Alternative ist eine digitalen Bestätigung mittels MIT-ID (auf Englisch oder Dänisch). Sobald die Bestätigung/Einwilligung mittels MIT-ID erteilt wurde, kann ein Ausdruck davon erfolgen. Dieser Ausdruck wird auch an Ihre digitale Mailbox (E-Boks) versendet und ist für die nächsten 90 Tage gültig.

Wie viel kostet die Ausstellung eines Reisepasses?
Lesen Sie mehr über die aktuellen Gebühren des dänischen Außenministerium hier (auf Englisch).

Vereinbaren Sie einen Termin an der dänischen Botschaft in Wien

Tel: +43 (0) 1 512 79 04 ab 10-12 Uhr

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Reisepassantrag

 

Verlusterklärung Reisepass (nur auf Dänisch)

 

Vorgaben für dänische Passfotos (nur auf Dänisch)